Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Nutzung der Vermittlungsleistungen von FolienMaxx

Stand: September 2026

FolienMaxx – ein Angebot von Zielgruppe kreativ

1. Anbieter und Geltungsbereich

1.1 Anbieter der unter der Marke „FolienMaxx“ angebotenen Vermittlungsleistungen ist Zielgruppe kreativ – nachfolgend „FolienMaxx“ genannt. Die vollständigen Anbieter- und Kontaktdaten ergeben sich aus dem Impressum der Website.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der von FolienMaxx angebotenen Vermittlungs-, Anfrage- und Koordinationsleistungen im Bereich Sonnenschutzfolien, Scheibenfolien und damit zusammenhängender Leistungen.

1.3 Das Angebot von FolienMaxx richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

1.4 Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung des Vermittlungsangebots ausgeschlossen.

1.5 Mit der Übermittlung einer Anfrage bestätigt der Anfragende, im Rahmen seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit beziehungsweise für eine juristische Person oder ein Unternehmen zu handeln.

2. Gegenstand der Leistungen von FolienMaxx

2.1 FolienMaxx betreibt eine Vermittlungsplattform für gewerbliche Interessenten an Sonnenschutzfolien, Scheibenfolien und damit zusammenhängenden Leistungen.

2.2 Interessenten können insbesondere über die Website von FolienMaxx Anfragen übermitteln. Hierbei können unter anderem folgende Angaben erhoben werden:

  • Name und Unternehmen
  • Telefonnummer
  • E-Mail-Adresse
  • Postleitzahl und Standort
  • Flächenangaben beziehungsweise Quadratmeter
  • Maße und Stückzahlen
  • gewünschte Leistung
  • Bilder und sonstige Dateien
  • individuelle Nachrichten und Projektinformationen

2.3 FolienMaxx kann die Anfrage zunächst selbst prüfen, den Interessenten kontaktieren und weitere für die Vermittlung erforderliche Informationen erfragen.

2.4 Nach Prüfung der Anfrage kann FolienMaxx diese an einen oder mehrere geeignete Partnerbetriebe weiterleiten.

2.5 FolienMaxx entscheidet nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen, ob und an welche Partnerunternehmen eine Anfrage vermittelt wird. Ein Anspruch des Interessenten auf Vermittlung an einen bestimmten Partner, eine bestimmte Anzahl von Partnern oder auf die erfolgreiche Vermittlung eines Auftrags besteht nicht.

3. Rolle von FolienMaxx

3.1 FolienMaxx erbringt ausschließlich Vermittlungs-, Anfrage-, Informations- und gegebenenfalls Koordinationsleistungen.

3.2 FolienMaxx ist insbesondere nicht selbst Auftragnehmer der durch die Partnerunternehmen angebotenen Montage-, Folierungs-, Beratungs- oder sonstigen handwerklichen Leistungen, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich und in Textform etwas anderes vereinbart wird.

3.3 Ein Vertrag über die konkrete Lieferung, Montage, Verarbeitung oder sonstige Ausführung von Sonnenschutzfolien, Scheibenfolien oder damit verbundenen Leistungen kommt ausschließlich zwischen dem Interessenten und dem jeweiligen Partnerunternehmen zustande.

3.4 Das Partnerunternehmen handelt rechtlich und wirtschaftlich selbstständig und in eigener Verantwortung.

3.5 FolienMaxx ist ohne ausdrückliche gesonderte Vereinbarung weder bevollmächtigt, im Namen eines Partnerunternehmens Verträge abzuschließen, noch verpflichtet, Erklärungen für ein Partnerunternehmen entgegenzunehmen.

3.6 Insbesondere sind die konkrete Beratung, Aufmaßnahme, technische Planung, Auswahl der konkreten Folie, Angebotserstellung, Terminvereinbarung, Montage, Rechnungsstellung, Gewährleistung und Mängelbeseitigung grundsätzlich Angelegenheit des jeweiligen Partnerunternehmens.

4. Anfrage und Vermittlungsprozess

4.1 Die Übermittlung einer Anfrage über FolienMaxx stellt grundsätzlich noch keinen verbindlichen Auftrag zur Ausführung von Folierungs- oder Montageleistungen dar.

4.2 Nach Eingang einer Anfrage kann FolienMaxx den Interessenten insbesondere telefonisch oder per E-Mail kontaktieren, um das Projekt zu konkretisieren, Angaben zu überprüfen und den Bedarf zu ermitteln.

4.3 Der Interessent verpflichtet sich, die für die Vermittlung erforderlichen Angaben vollständig und nach bestem Wissen richtig zu machen.

4.4 Nach der Qualifizierung der Anfrage kann FolienMaxx geeignete Partnerunternehmen auswählen und die für die Bearbeitung erforderlichen Informationen an diese übermitteln.

4.5 FolienMaxx kann eine Anfrage an einen oder mehrere Partnerunternehmen weiterleiten. Die Anzahl und Auswahl der Partnerunternehmen liegt im Ermessen von FolienMaxx.

4.6 Ein Anspruch auf Annahme einer Anfrage, Vermittlung, Erstellung eines Angebots oder Abschluss eines Vertrages mit einem Partnerunternehmen besteht nicht.

5. Kontaktaufnahme durch Partnerunternehmen

5.1 Der Interessent erklärt sich im Rahmen seiner konkreten Anfrage damit einverstanden, dass ein von FolienMaxx ausgewähltes Partnerunternehmen ihn zur Bearbeitung dieser Anfrage kontaktiert.

5.2 Die Kontaktaufnahme darf ausschließlich im Zusammenhang mit der vom Interessenten gestellten konkreten Anfrage und deren Bearbeitung erfolgen.

5.3 Eine Verwendung der durch FolienMaxx übermittelten Kontaktdaten durch Partnerunternehmen für allgemeine Werbung, Newsletter oder sonstige von der konkreten Anfrage unabhängige Werbemaßnahmen ist aufgrund der Vermittlung durch FolienMaxx nicht gestattet.

5.4 Eine darüber hinausgehende Nutzung der Daten bedarf einer eigenen Rechtsgrundlage beziehungsweise – soweit gesetzlich erforderlich – einer gesonderten Einwilligung des Interessenten.

6. Preise und Angebote

6.1 Auf der Website, in Werbemitteln, telefonisch oder auf sonstigem Wege von FolienMaxx kommunizierte Preise, Preisbeispiele, „Ab-Preise“, Preisspannen, Kalkulationen und sonstige Preisangaben dienen grundsätzlich der unverbindlichen Orientierung, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

6.2 Der endgültige Preis hängt insbesondere von den örtlichen Gegebenheiten, den Maßen und Flächen, der Anzahl und Art der zu bearbeitenden Scheiben beziehungsweise Flächen, der gewünschten Folie, dem Montageaufwand, erforderlichen Vorarbeiten sowie weiteren projektspezifischen Umständen ab.

6.3 Verbindlich für die Ausführungsleistung ist ausschließlich das konkrete Angebot beziehungsweise die individuelle Vereinbarung zwischen dem Interessenten und dem ausführenden Partnerunternehmen.

6.4 FolienMaxx übernimmt keine Gewähr dafür, dass ein Partnerunternehmen eine Leistung zu einem zuvor von FolienMaxx genannten Richt-, Beispiel- oder Ab-Preis anbietet oder ausführt.

7. Auswahl und Prüfung der Partnerunternehmen

7.1 FolienMaxx ist bestrebt, geeignete und fachlich qualifizierte Partnerunternehmen auszuwählen.

7.2 FolienMaxx kann im Rahmen der Aufnahme und laufenden Zusammenarbeit insbesondere Gewerbenachweise, Erfahrungen, Referenzen, Bewertungen, Zertifikate, Versicherungsnachweise und weitere Qualitätsmerkmale prüfen sowie eigene Qualitätskontrollen durchführen.

7.3 Die Aufnahme eines Unternehmens in das Partnernetzwerk oder eine durch FolienMaxx vorgenommene Prüfung stellt jedoch keine Garantie oder Zusicherung für die Qualität oder Mangelfreiheit eines konkreten Auftrags dar.

7.4 Die Verantwortung für die fachgerechte Beratung, Planung und Durchführung des konkreten Auftrags verbleibt beim ausführenden Partnerunternehmen.

7.5 FolienMaxx ist berechtigt, Partnerunternehmen nach eigenem Ermessen nicht mehr zu berücksichtigen oder aus dem Partnernetzwerk auszuschließen, insbesondere wenn Zweifel an Zuverlässigkeit, Qualität oder fachlicher Eignung bestehen.

8. Ausführung der vermittelten Leistungen

8.1 Art, Umfang, Ausführungszeitpunkt, Vergütung und sonstige Bedingungen einer vermittelten Leistung werden ausschließlich zwischen dem Interessenten und dem jeweiligen Partnerunternehmen vereinbart.

8.2 Das Partnerunternehmen ist für die ordnungsgemäße und fachgerechte Ausführung seiner Leistungen selbst verantwortlich.

8.3 FolienMaxx schuldet keinen bestimmten Erfolg der vom Partnerunternehmen ausgeführten Arbeiten.

8.4 FolienMaxx schuldet insbesondere nicht die Herstellung eines bestimmten optischen, technischen, energetischen oder wirtschaftlichen Ergebnisses durch die vom Partnerunternehmen verwendeten oder montierten Folien.

9. Gewährleistung, Mängel und Reklamationen

9.1 Ansprüche aufgrund von Mängeln der durch ein Partnerunternehmen gelieferten oder ausgeführten Leistungen sind unmittelbar gegenüber dem jeweiligen Partnerunternehmen geltend zu machen.

9.2 FolienMaxx übernimmt keine eigene Gewährleistung für Montage-, Folierungs- oder sonstige Leistungen eines Partnerunternehmens.

9.3 FolienMaxx kann bei Reklamationen freiwillig unterstützend tätig werden und die Kommunikation zwischen dem Interessenten und dem Partnerunternehmen begleiten.

9.4 Eine solche Unterstützung begründet weder eine eigene Verpflichtung zur Mängelbeseitigung noch eine Übernahme von Gewährleistungs-, Garantie-, Schadensersatz- oder Erfüllungsansprüchen gegen das Partnerunternehmen.

9.5 Gesetzliche oder freiwillige Herstellergarantien für eingesetzte Folien richten sich ausschließlich nach den jeweiligen Garantiebedingungen des Herstellers.

9.6 FolienMaxx gibt hinsichtlich der verwendeten Folien keine eigene Garantie ab, sofern dies nicht ausdrücklich und gesondert in Textform erklärt wird.

10. Pflichten des Interessenten

10.1 Der Interessent hat alle für die Vermittlung und Angebotserstellung relevanten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen.

10.2 Insbesondere sind Maße, Mengen, Flächen, Objektinformationen und sonstige technische Angaben nach bestem Wissen anzugeben.

10.3 Vom Interessenten bereitgestellte Bilder, Zeichnungen, Pläne, Dateien und sonstige Unterlagen dürfen von FolienMaxx und dem jeweiligen Partnerunternehmen für die Bearbeitung der konkreten Anfrage verwendet werden.

10.4 Der Interessent versichert, zur Übermittlung und Nutzung der bereitgestellten Unterlagen berechtigt zu sein und hierdurch keine Rechte Dritter zu verletzen.

10.5 Der Interessent ist verpflichtet, das jeweilige Partnerunternehmen über besondere technische, bauliche oder sonstige Umstände zu informieren, die für die Planung oder Durchführung der Arbeiten von Bedeutung sein können.

11. Verfügbarkeit der Vermittlungsplattform

11.1 FolienMaxx bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit seiner Website und Vermittlungsleistungen.

11.2 Eine jederzeitige störungsfreie oder ununterbrochene Verfügbarkeit wird nicht geschuldet.

11.3 FolienMaxx darf Funktionen insbesondere aufgrund von Wartungsarbeiten, technischen Störungen, Sicherheitsmaßnahmen oder Weiterentwicklungen zeitweise einschränken.

12. Haftung von FolienMaxx

12.1 FolienMaxx haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von FolienMaxx, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

12.2 FolienMaxx haftet ferner uneingeschränkt bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

12.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung von FolienMaxx auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsverhältnisses überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

12.4 Im Übrigen ist die Haftung von FolienMaxx für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

12.5 FolienMaxx haftet insbesondere nicht allein aufgrund seiner Vermittlertätigkeit für Pflichtverletzungen des jeweiligen Partnerunternehmens. Das Partnerunternehmen ist für die von ihm übernommenen Liefer-, Beratungs-, Montage-, Folierungs- und sonstigen Leistungen selbst verantwortlich.

12.6 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von FolienMaxx.

13. Keine Garantie für Vermittlung oder Vertragsschluss

13.1 FolienMaxx übernimmt keine Garantie dafür, dass für jede Anfrage ein geeigneter Partnerbetrieb gefunden werden kann.

13.2 Ebenso besteht keine Garantie dafür, dass ein Partnerbetrieb ein Angebot abgibt, bestimmte Termine einhalten kann oder ein Vertrag zwischen Interessent und Partnerunternehmen zustande kommt.

13.3 FolienMaxx kann die Bearbeitung oder Vermittlung einer Anfrage insbesondere ablehnen oder einstellen, wenn kein geeigneter Partner verfügbar ist, die Anfrage außerhalb des angebotenen Leistungsbereichs liegt oder begründete Zweifel an der Durchführbarkeit des Projekts bestehen.

14. Datenschutz

14.1 FolienMaxx verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

14.2 Soweit dies zur Bearbeitung und Vermittlung einer Anfrage erforderlich ist, können die vom Interessenten angegebenen Daten und Projektinformationen an von FolienMaxx ausgewählte Partnerunternehmen übermittelt werden.

14.3 Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu den Verarbeitungszwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern und Rechten der betroffenen Personen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von FolienMaxx.

14.4 Die Vermittlungsbedingungen ersetzen nicht die Datenschutzerklärung.

15. Kommunikation

15.1 Die Kommunikation im Zusammenhang mit einer konkreten Anfrage kann insbesondere telefonisch und per E-Mail sowie über weitere vom Interessenten ausdrücklich verwendete oder vereinbarte Kommunikationswege erfolgen.

15.2 FolienMaxx darf die vom Interessenten angegebenen Kontaktdaten verwenden, soweit dies zur Bearbeitung, Konkretisierung und Vermittlung der konkreten Anfrage erforderlich ist.

15.3 Eine Nutzung zu darüber hinausgehenden Werbezwecken erfolgt nur, soweit hierfür eine entsprechende gesetzliche Grundlage oder erforderliche Einwilligung besteht.

16. Änderungen und Weiterentwicklung des Angebots

16.1 FolienMaxx ist berechtigt, das Leistungsangebot und die technische Ausgestaltung der Plattform weiterzuentwickeln, soweit hierdurch bereits begründete wesentliche Rechte des Interessenten nicht unangemessen beeinträchtigt werden.

16.2 Für eine konkrete Anfrage gelten grundsätzlich die bei deren Abgabe einbezogenen Vermittlungsbedingungen.

17. Rechte an Website und Inhalten

17.1 Inhalte, Gestaltungselemente, Texte, Grafiken, Marken, Logos, Datenbanken und sonstige Bestandteile der FolienMaxx-Plattform können urheber-, marken- oder anderweitig rechtlich geschützt sein.

17.2 Eine über die bestimmungsgemäße Nutzung der Plattform hinausgehende Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung oder kommerzielle Nutzung ist ohne entsprechende Berechtigung nicht gestattet.

18. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

18.1 Eine Aufrechnung gegenüber Ansprüchen von FolienMaxx ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.

18.2 Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.

19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

19.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Anwendung überhaupt in Betracht kommt.

19.2 Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vermittlungsverhältnis der Sitz von Zielgruppe kreativ.

19.3 FolienMaxx bleibt berechtigt, den Vertragspartner auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

20. Schlussbestimmungen

20.1 Individuelle Vereinbarungen zwischen FolienMaxx und dem Vertragspartner haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

20.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

20.3 Ergänzungen oder abweichende Vereinbarungen für einzelne Projekte können gesondert zwischen den Parteien vereinbart werden.

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